Pflege
Grundsatz unserer Pflege sind Würde, Respekt und uneingeschränkte Mitmenschlichkeit.
Das gilt für die Direkte Pflege (Grundpflege und Behandlungspflege) ebenso wie für indirekte Pflegeleistungen. Der individuelle Hilfebedarf ist ausschlaggebend für die Art, Intensität und Häufigkeit der Pflegeleistungen.
Grundpflege
Zur Grundpflege gehören alle Verrichtungen, bei denen unsere Pflegekräfte bei den Aktivitäten und Erfahrungen des täglichen Lebens helfen, wie zum Beispiel bei der
- Körperpflege: Transfer vom Bett an das Waschbecken, Hilfe bei der Morgen- und Abendtoilette, Duschen, Baden, Haare waschen, Kämmen, Rasieren, Bettwäschewechsel
- Bewegung: körpergerechtes Lagern, Hilfe beim Fortbewegen, Aktivierung (Ermunterung, Anleitung), Mobilisation (vorbeugende Maßnahmen z.B. gegen Kontrakturen)
- Nahrungsaufnahme: Erfassen von Essenswünschen, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Reichen der Nahrung, Verabreichung von Sondenkost, Bilanzierung der Flüssigkeitsein- und -ausfuhr
- Kommunikation: Gespräche, Hilfe zur Orientierung, Gemeinschaft ermöglichen
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege erfolgt im Rahmen der ärztlichen Behandlung entsprechend der ärztlichen Anordnung und wird in der Pflegedokumentation festgehalten.
Sie umfasst z.B.
- Vitalzeichenkontrolle (Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Blutzucker etc.)
- Verabreichung von Medikamenten
- Dekubitusbehandlung
- Anlegen von Stützstrümpfen, Kompressionsverbänden und anderes mehr.
Zu den indirekten Pflegeleistungen zählen Tätigkeiten, die mittelbar mit der Pflege zusammenhängen: eine individuelle Pflegeplanung, in der Ziele und Maßnahmen der Pflege festgelegt werden; die Dokumentation der Durchführung in der Pflegedokumentation, ihre regelmäßige Beurteilung und Auswertung. Weiter gehören hierzu z.B. alle Vor- und Nachbereitungen der direkten Pflegeleistungen, Dienstbesprechungen, das Herbeirufen des Arztes, Medikamentenbestellungen usw.
Erhaltung der Selbständigkeit
